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Gefahr fürs Herz: Luftverschmutzung

Gefahr fürs Herz: Luftverschmutzung

Diesel-Verbot hilft Herz-Patienten

Die anhaltende Luftverschmutzung in vielen Großstädten stellt eine große Belastung für Herz- und Lungenpatienten dar. Mediziner setzen sich daher dafür ein, dass für Stuttgart geforderte Diesel-Fahrverbot zügig umzusetzen.

„Nur durch eine rasche Verringerung der gesundheitsgefährdenden Luftverschmutzung insbesondere durch PKW- und LKW-Abgase mit ihren giftigen Stickoxiden, Feinstaub, Schwefeloxiden, Kohlenmonoxid und Schwermetallen können wir die Bevölkerung vor einer Gesundheitsgefährdung schützen“, warnt Dr. Thomas Münzel vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Der enorme Schadstoffausstoß, insbesondere von Diesel-Motoren, schadet vor allem Risikogruppen: Kindern, Schwangeren, älteren Menschen und chronisch Kranken, insbesondere Herz- und Lungenpatienten.

Luftverschmutzung kann zu Herzinfarkt führen

Neben Atemwegserkrankungen verursachen Autoabgase auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Feinstaub gelangt nach der Einatmung nämlich sofort in die Blutbahn und von dort in die Gefäßwand. Dies erhöht unter anderem das Risiko einer Arterienverkalkung (Arteriosklerose). Bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit können die Abgase des Straßenverkehrs die Entstehung eines Herzinfarkts befördern. Hierfür reicht bereits ein kurzer Kontakt mit den Schadstoffen.

Herz-Patienten sollten Luftverschmutzung möglichst ausweichen

Nicht nur in Stuttgart, auch in anderen Großstädten wie München und Hamburg liegt die Schadstoffbelastung insbesondere an vielbefahrenen Straßen deutlich oberhalb der Grenzwerte. Bei besonders hohen Werten sollten Risikogruppen sich so wenig wie möglich außerhalb des Hauses aufhalten, raten Experten. Joggern, Radfahrern und Spaziergängern in besonders belasteten Städten wird empfohlen, ihre Aktivität möglichst in Parks und Grüngürtel zu verlegen.

Eine interaktive Karte der im letzten Jahr besonders belasteten Regionen finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

| Leonard Olberts ; Bildrechte: